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KOSTEN

Honorarvereinbarung

Abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag des Patienten/ der Patientin erstatten private Krankenversicherer bei Vorliegen einer Indikation für die Psychotherapie die Kosten einer Psychotherapie ganz oder teilweise. Teilweise ist die Kostenerstattung für eine Psychotherapie durch den Versicherungsvertrag auch ausgeschlossen. Die Beihilfe erstattet üblicherweise anteilig die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung. Es wird daher darauf hingewiesen, dass der Patient/die Patientin vor dem Erstgespräch bzw. vor Beginn der Psychotherapie sicherstellen sollte, ob und in welchem Umfang der private Krankenversicherer und/oder die Beihilfestelle die Kosten der Psychotherapie übernehmen und ob zuvor ein entsprechender Antrag notwendig ist.

Kosten für probatorische Sitzungen

Die Kosten für probatorische Sitzungen berechnen sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Sie betragen für eine probatorische Sitzung bei Anwendung eines 2,3 fachen Satzes je Einzelgespräch von 50 Minuten (vgl. Ziff. 870 GOP).

Zusätzliche Kosten für weitere Diagnostik, Telefongespräche, Bescheinigungen, Befundberichte und andere Mehraufwendungen, die ebenfalls nach der GOP abgerechnet werden, sind möglich. Der Patient/ die Patientin kann die GOP bzw. das Gebührenverzeichnis beim Psychotherapeuten /der Psychotherapeutin einsehen.

Kosten für Therapiestunden

Die Kosten für die Therapiesitzungen berechnen sich ebenfalls nach der GOP. Sie betragen bei Anwendung eines 2,3 fachen Satzes voraussichtlich 100,56 Euro je Einzelgespräch von 50 Minuten (vgl. Ziff. 870 GOP). Beispielsweise bei einer Kurzzeittherapie ist von 25 Therapiesitzungen (25 x 100,56 = 2.514,00 Euro) auszugehen. Zudem können zusätzliche Kosten für weitere Diagnostik, Telefongespräche, Bescheinigungen, Befundberichte und andere Mehraufwendungen entstehen, die auf der Grundlage der GOP abgerechnet werden.

Der Patient/die Patientin kann die Therapie jederzeit ohne Angabe von Gründen abbrechen. Er/Sie erklärt sich jedoch freiwillig dazu bereit, seinen Abbruchswunsch in bis zu zwei weiteren Sitzungen zu thematisieren, falls der Therapeut dies für erforderlich hält.

Private Krankenversicherung / Beihilfe
Ihre Private Krankenversicherung / Beihilfe übernimmt die Kosten der Behandlung gemäß der Versicherungspolice nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler
Manche Klienten möchten die Behandlungskosten lieber selbst zahlen und nicht mit ihrer Versicherung abrechnen. Auch für diesen Fall richtet sich mein Honorar nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzliche Krankenversicherung
Die Praxis ist eine Privat-Praxis und verfügt nicht über die allgemeine Abrechnungsberechtigung („Kassensitz“) für die Gesetzliche Krankenversicherung.

Bundespolizist*innen
Seit Mai 2018 ist die Kostenübernahme für die Behandlung in Privat-Praxen für Beamte der Bundespolizei möglich. Die Beantragung und Abrechnung geschieht über die Heilfürsorgestelle. 

Bundeswehr Soldat*innen

Soldatinnen und Soldaten können nun eine Psychotherapie in Privatpraxen wahrnehmen, genauso wie auch ein Privatversicherter. Eine Überweisung durch den Truppenarzt ist notwendig für die Finanzierung.

Gerne bin Ihnen bei allen Formalitäten der Antragsstellung behilflich.