Privatpraxis für Psychotherapie Jahid Hassan

„Nichts ändert sich bis man sich selbst ändert und dann ändert sich alles!“ - Unbekannte Autor 

Auf den folgenden Seiten finden Sie viele wichtige Informationen über Ihren Weg zu einer psychotherapeutischen Behandlung, zum Ablauf und den Kosten und zu den Möglichkeiten, Kontakt aufzunehmen (e-Mail: info@psychotherapie-jh.de).

Jahid Hassan

Jahid Hassan

Diplom Psychologe

Psychologischer Psychotherapeut

Privatpraxis Bonn
Rosental 90, 53111 Bonn (Klicken um Adresse auf Google zu öffnen)

Tel: 015772660306 (Montags 13:00-14:00)

Email: info@psychotherapie-jh.de

Niederlassung in psychotherapeutischer Privatpraxis in Bonn

  • Therapien können über private Krankenkassen und als Selbstzahler abgerechnet werden
  • Approbation im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie für Erwachsene
  • Eintragung im Arztregister des Zulassungsbereichs Köln unter der Nr. 2784020
  • Approbationsfortbildung zum Psychologischen Psychotherapeut bei der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT), Bonn
  • Seit 2012 als Diplom Psychologe/Psych. Psychotherapeut an dem Landeskrankenhaus, Rheinland-Pfalz tätig
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Zentrum für Evaluation und Methoden, Universität Bonn                    
  • Psychologiestudium mit Abschluss Diplom, Universität Bonn

Woran erkennt man die Fachleute für Psychotherapie?

Den Titel „Psychologischer Psychotherapeut“ darf nur führen, wer ein Hochschulstudium der Psychologie mit Diplom oder Master (Ausnahme: Kinder- und Jugendpsychotherapeuten) abgeschlossen und eine mehrjährige Fortbildung durchlaufen hat, in der umfangreiche theoretische und praktische Kenntnisse in der Behandlung von Patienten erworben und in einer staatlichen Prüfung nachgewiesen werden. Erst nach erfolgreichem Abschluss wird die Approbation (Behandlungserlaubnis) erteilt.

Im Unterschied zu anderen Behandlern (Therapeuten im weiteren Sinne oder Berater, Mediatoren, Coaches, Supervisoren) ist die Qualifikation und die Titelführung des Psychologischen Psychotherapeuten somit gesetzlich geregelt (Psychotherapeutengesetz). Patienten können sich dann darauf verlassen,  dass ihr Therapeut über die zur Behandlung notwendigen fachlichen Kenntnisse verfügt. Die Approbation ist auch Voraussetzung für eine mögliche Kostenübernahme durch die Krankenversicherung.